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Forschung

Gendiagnostik-Gesetzt tritt in Kraft

Die Entschlüsselung des menschlichen Genoms liegt rund 7 Jahre zurück, hatte damals rund 3 Milliarden US Dollar gekostet und tausende Sequenziermaschinen auf der ganzen Welt beansprucht. Als Ergebniss kam heraus, dass die gesamte menschliche DNA rund 3 Milliarden Basenpaare besitzt und aus ca. 20.000-25.000 Genen besteht. Über 10 Jahre hat man gebraucht, um dieses gewaltige Projekt entgültig (2003) als abgeschlossen zu erklären. Doch wohin führt uns nun dies?

Die Idee dahinter war, dass man durch die entschlüsselte DNA nun alle menschlichen Gene identifizieren kann. Dies ist also der nächste Schritt und würde uns zu einer personalisierten Medizin führen, die in den letzten Monaten stark diskutiert wurde. Betrachtet man die negative Seite, so wird klar, dass wenn man die DNA-Sequenz von jemanden kennt, quasi alles über ihn weiß, zumindest was physiologisch bedingt ist. Schnell kamen Vorwürfe auf, dass so etwas mißbraucht werden könne. Arbeitgeber könnten z.B. potenzielle Angestellte genetisch untersuchen lassen um so geringere Risiken mit der Einstellung einzugehen.

Es überwiegen aber ganz klar die positiven Vorteile: Man kann schauen, wie welche Gene bei dem jeweiligen Menschen vorkommen, sprich man kann krankheitsauslösende Gene identifizieren und Tests entwickeln, die solche bei potenziell kranken Leuten identifizieren. Man muss also nicht erst warten bis man krank ist, sondern man testet z.B. einfach, ob ich das Gen für Alzheimer besitze und kann dementsrechend vorsorgen, falls dies der Fall ist. Wir würden unsere Altersgrenze weiter konstant nach oben pushen und könnten länger leben – ein Traum von jederman. Dabei schaltet man die krankheitsauslösenden Gene einfach aus.

Ein Projekt das sich mit der Identifizierung von Genen befasst, ist das “1000 Genomes Projekt“. Man will dabei rund 1200 menschliche Genome von Leuten auf der ganzen Welt sequenzieren und analysieren, um genetische Variationen aufzudecken, die medizinisch relevant sein könnten. Ein anderes Projekt namens “European Conditional Mouse Mutagenesis Program” oder kurz EUCOMM hat als Ziel, die Funktionen der Gene in Krankheit und Gesundheit zu analysieren. Die Maus- und Mensch-DNA ist zu ca. 95% identisch und so gelten Mäuse als perfekte Modellorganismen zur Analyse von Genen, indem man in ihnen Mutationen einführt, die bestimmte Krankheiten auslösen und dies analysiert.

Einige Firmen bieten bereits heute die personelle Sequenzierung des eigenen Genoms an und drücken die Preise stetig von Jahr zu Jahr nach unten. Das Ziel dabei ist den Preis unter 1000 Dollar zu etablieren, was garnicht mehr abwägig erscheint. Ein gewaltiger Schritt von 3 Milliarden auf 1000 US Dollar! Sogar die Computerfirma IBM schaltet sich mit ihren eigenen DNA-Transistor ein. Dies ist zwar schön und gut, aber allein die Abfolge der Basenpaare zu wissen macht keinen Sinn, wenn man noch nicht die Struktur der Gene identifiziert hat, die krankheitsrelevant sind, weswegen solche personalisierten Genom-Sequenzierungen erst in einigen Jahren Sinn machen würden. Es sind zwar heute schon zahlreiche Gene bekannt, die krankheitsfördernd sind, dafür muss ich dann aber nicht das ganze Genom sequenzieren lassen, da die Positionen dieser Gene in der DNA schon bekannt sind.

Die ethische Frage über die sensitiven Daten der DNA bleiben und deswegen ist am ersten Februar das Gendiagnostikgesetzt in Kraft getreten. Das oberste Recht ist dabei das Recht auf Selbsbestimmung, ob ich also meine genetischen Dispositionen wissen möchte oder nicht. Der Blick ins Erbgut ist zudem für Arbeitnehmer und Versicherungen nur in Ausnahmefällen erlaubt, um somit vorzubeugen, das Menschen z.B. mit einer Prädisposition für Krebs nicht eingestellt werden. Man möchte also eine Diskriminierung aufgrund genetischer Daten verhindern, was ich für völlig richtig halte.  Genetische Untersuchungen dürfen zudem auch nur unter einer Einverständnisserklärung geschehen und müssen einen medizinischen Nutzen mit sich bringen.

Weiterhin ist geregelt, dass vorgeburtliche genetische Untersuchungen nur erlaubt sind, wenn das Risiko für eine Erkrankung am Embryo offensichtlich ist. Die genetische Disposition für Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter ausbrechen können, darf nicht bestimmt werden. Zudem ist eine Untersuchung auf das Geschlecht hin untersagt, da es zur Auslese führen könnte.  Heimliche Vaterschaftstest sind zudem auch verboten und dürfen nur mit Zustimmung des Kindes und des jeweiligen Elternteils durchgeführt werden. Arbeitgeber dürfen von ihren Angestellten oder Bewerbern grundsätzlich auch keine genetischen Tests verlangen. Den genauen Gesetzestext gibt es hier.

Bild-Quelle: Titelbild

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  • Erik: Ihre folgende, zentrale Aussage ist leider falsch: “wodurch alle Proteine eine konstant negative Ladung...
  • Helmut blockheizkraftwerk: cool :-)
  • Tobias: Sehr cool, werde jetzt immmer eins unter Blogposts verlinken, die nichts mit Science zu tun haben.
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